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Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser. Dieses
Bonmot gilt natürlich auch am Bau. Bauherren, die darauf verzichten, die Ausführung der Bauarbeiten und die Rechnungslegung durch unabhängige, nur dem Bauherrn verpflichtete
Fachleute prüfen zu lassen, sparen zweifelsohne das Honorar für die Bauüberwachung. Das bezahlen sie aber nicht selten mit Pfusch am Bau und mit überteuerten Rechnungen in
Größenordnungen, die das Geld für eine professionelle Bauüberwachung übersteigen. Oft genug übrigens, ohne das zu merken.Auch wenn Sie sich für ein Fertighaus oder ein Haus vom
Bauträger entschieden haben, müssen Sie nicht auf eine externe Bauüberwachung verzichten.
Lassen Sie sich beraten. Am besten noch, bevor Sie einen Bauvertrag unterschrieben haben. Wenn der Bauherr nicht vom Fach ist, kennt er eben nicht die vielen kleinen Details einer Baustelle, er erkennt in der Regel nicht, wenn er in der Abrechnung von Baustellen übervorteilt
wird, und er erkennt sehr oft bauliche Mängel nicht. Hinzu kommt, dass er aus diesen Unsicherheiten heraus nicht mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen seine Interessen vertreten kann.
Darüber hinaus treten am Bau häufig Probleme auf, die operativ entschieden werden müssen. Dafür brauchen die Firmen einen kompetenten Ansprechpartner. Fazit: Nur allzu oft geben private und öffentliche Bauherren das Geld, das sie für die
Bauüberwachung einsparen wollten, auf der Baustelle mehrfach wieder aus. |
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Aufgaben der Bauüberwachung (Auswahl):
- Überwachen der Bauausführung auf fachliche und vertragliche Richtigkeit
- Koordinieren der beteilgten Firmen
- Prüfen der Abrechnung
- Teilnahme an Abnahmen u. dgl.
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Am falschen Ende gespart. Beispiele, wo Fallen lauern können, wenn die Bauüberwachung nicht von
geeigneten Fachleuten ausgeführt wird: |
Beispiel 1. Baugrubenaushub. Ein Unternehmer rechnet Bodenklasse 7 ab (schwer lösbarer
Fels). In Wirklichkeit aber hätte die normgerechte Abrechnung aber lediglich eine Bodenklasse 6 zugelassen. Entstandener Schaden für den Bauherrn, wenn er bereits unterschrieben
hat:bei ca. 100 cbm und einem Zuschlag von 30 EUR/cbm: 3.000 EUR netto |
Beispiel 2. Bodenaustausch. Der Unternehmer bezeichnet (unzutreffend) den anstehenden Boden als
nicht verdichtbar und fordert Bodenaustausch. Der Bauherr stimmt, weil er es nicht besser weiß, zu. Mehrkosten bei 100 cbm und 25 EUR/cbm: 2.500
EUR netto |
Beispiel 3. Fußbodenaufbau.
Entgegen der ursprünglichen (mit dem Bauherrn abgestimmten) Planung stimmt der Bauherr dem Vorschlag eines Handwerkers zu, eine Fußbodenheizung einzubauen. Übersehen wurde allerdings, dass damit der Aufbau andere Abmessungen hat. Es müssen nun Fußböden und Türen angepasst werden. Schaden:
mehrere Tausend EUR |
Beispiel 4. Es wurde nicht projektgemäß gebaut. Der Unternehmer rechnete den entstandenen
Mehraufwand ab. Der Bauherr akzeptierte in Unwissenheit und zahlte. Schaden: mehrere Tausend EUR |
Beispiel 5. Ausbaugewerk zerstört Dichtung. Ein Elektriker zerstört beim Setzen der Steckdosen die
Horizontalsperre. In Unkenntnis bemerkt der Bauherr den Schaden nicht. Später führt aufsteigende Nässe zu Schäden an Putz und Mauerwerk. Der Bauunternehmer hat den Schaden nicht zu
vertreten und haftet somit nicht. |
Beispiel 6. Überhöhte Abrechnung. Viele Bauherren kennen sich nicht aus, wenn es um Aufmaße, VOB, Abrechnungsansätze, Regieleistungen u. dgl. geht. Bei einem Eigenheim sind da schnell mal 8.000 DM zu viel abgrechnet. Bei öffentlichen Vorhaben wie Straßen, Wegebau, Teichsanierungen u.a.m. leicht ein Vielfaches. |
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