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Wo immer möglich, sollte barrierefreies Bauen eine Selbstverständlichkeit sein, auch ohne den Zwang von Vorschriften. Es liegt in der Verantwortung des Bauherrn wie des planenden
Ingenieurs, dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Handicap nicht an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden. Dabei ist natürlich zugrunde zu legen, dass verschiedene
Behinderungen sehr verschiedene Anforderungen an die Planung mit sich bringen. So sind für Sehbehinderte ganz andere Randbedingungen zu berücksichtigen als etwa für einen Rollstuhlfahrer. Im Hochbau wiederum
gelten andere Randbedi ngungen als bei Verkehrswegen usw. usf.
Nicht immer lassen sich jedoch alle - auch noch so gut gemeinten - Vorschriften realisieren. Wenn eine vorhandene Gasse in der Altstadt steiler ist, als das für Rollstühle richtig ist, kann man die
Altstadt nicht abtragen, und nicht jeder Altbau bietet den notwendigen Platz für einen barrierefreien Umbau. Dennoch lässt sich mit dem entsprechenden Sinn für das Thema viel erreichen.
Foto: Einbau so genannter Kasseler Borde am neuen Hohenleubener Bussteig. Optimale Voraussetzung für den Einsatz von behindertengerechten Niederflurbussen. (c) Bergner Ingenieure Lassen Sie sich beraten. Wir helfen Ihnen gern |