Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nachteilige Eingriffe in Natur und Umwelt zu unterbleiben haben. Dort, wo sie unvermeidbar sind, ist durch geeignete Maßnahmen ein Ausgleich bzw. Ersatz zu
schaffen. Dabei gibt es in Abhängigkeit von der Region recht unterschiedliche Regularien. Nach Möglichkeit sollten die Maßnahmen sich in räumlicher Nähe zum Eingriff befinden und Ersatz für den
beeinträchtigten Biotoptyp bieten. Vereinfacht gesagt: Es ist nicht unbedingt im Sinn der Sache, als Ersatz für eine besonnte Blockschutthalde ein Feuchtbiotop anzulegen und umgekehrt.Lassen Sie sich beraten - wir helfen Ihnen gern.
Renaturierung Brücklabach - ein Beispiel für gelungene Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen |